ePack Allergen
Eine einfache und dynamische Lösung, mit der Sie Ihren Pflichten nachkommen und Ihre Gäste zufriedenstellen können.

Über einen
gesicherten Webspace
speziell für Ihren Betrieb.

Mit einer einfachen Benutzeroberfläche
zur Angabe der gegenwärtig in Ihren
Gerichten enthaltenen Allergene.

Sofortige Aktualisierung
über
Informationen.

Öffentlich zugänglich
über
Smartphones
und Tablets.
Sind Sie Mitglied der UMIH? Profitieren Sie von Sonderkonditionen.
Vorschriften
hinsichtlich der Information über Allergene
in der Gastronomie
Seit 2006 müssen Hersteller bei der Kennzeichnung ihrer Nahrungsmittel angeben, ob diese eventuell eines oder mehrere von 14 Hauptallergenen enthalten.
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt diese Verpflichtung in Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung auch für Gastronomiebetriebe. Konkret bedeutet dies, dass Restaurantbesitzer Ihre Gäste anhand eines regelmäßig aktualisierten Dokuments über eventuell in ihren Gerichten vorhandene Allergene informieren müssen.
