Neue Regelungen
Am 13. Dezember 2014 trat die europäische Verordnung 1169/2011 (EU) in Kraft, mit der es für Gastronomiebetriebe verpflichtend wurde, Informationen über die in ihren Gerichten enthaltenen Allergene bereitzustellen.
In Deutschland müssen Gastronomiebetriebe schriftliche Nachweise über das Vorhandensein von Allergenen in den von ihnen angebotenen Gerichten erbringen und ihren Gästen zur Verfügung stellen.

Die Auskunftspflicht betrifft 14 Hauptallergene
Milch
Schalenfrüchte
Weichtiere
Fisch
Eier
Soja
Schwefeldioxid
und Sulfit
Krebstiere
Getreide
(glutenhaltig)
Lupinen
Senf
Sellerie
Sesamsamen
Erdnüsse
Unsicherheit über die Durchführungsmodalitäten
Angesichts dieser neuen Regelungen machen sich viele Gastronomen Sorgen darüber,
wie sich diese praktisch umsetzen lassen.
- Wie können geltende Vorschriften eingehalten werden, ohne dass sich dabei die Speisekarte
in einen Beipackzettel verwandelt und Gäste verunsichert? - Wie kann zusätzliche Arbeitslast vermieden werden,
wenn sich Gerichte oder Menüs täglich
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